Grundsatz
Die TSVgg 1848 Stadecken-Elsheim e.V. kann Personen sowohl aufgrund von Vereinszugehörigkeit als auch aufgrund besonderer Verdienste ehren.

Alle Ehrungen auf zeitlicher Basis beginnen mit dem Tag des Eintritts.

Ehrungen aufgrund von Vereinszugehörigkeit

  • 25 Jahre Mitgliedschaft: Verleihung der Vereinsehrennadel in Bronze - Ehrenurkunde
  • 50 Jahre Mitgliedschaft: Verleihung der Vereinsehrennadel in Silber - Ernennung zum Ehrenmitglied - Ehrenurkunde
  • 65 Jahre Mitgliedschaft: Verleihung der Vereinsehrennadel in Gold - Ehrenurkunde

Ehrungen aufgrund besonderer Verdienste um die TSVgg 1848 Stadecken-Elsheim e.V.

10 Jahre zusammenhängende Vorstandsarbeit oder 10 Jahre durchgängige Tätigkeit als Übungsleiter: Verleihung der Vereinsehrennadel in Bronze.

Auf Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands der TSVgg 1848 Stadecken-Elsheim e.V. können Mitglieder aufgrund besonderer Verdienste um die Förderung des Vereins und des Sports sowohl die bronzene, silberne oder goldene Vereinsehrennadel erhalten oder zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann unabhängig von der Verleihung der Vereinsehrennadeln erfolgen.

Die Verleihung jeder Vereinsehrennadel setzt den Besitz der vorhergehenden Vereinsehrennadel für eine Dauer von mind. 5 Jahren voraus.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder genießen alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds sind jedoch beitragsfrei.

Ehrenvorsitzender

Der Geschäftsführende Vorstand kann auf Vorschlag von mind. 10 Mitgliedern des Gesamtvorstands einen Ehrenvorsitzenden ernennen.
Der Ehrenvorsitzende kann an den Sitzungen aller Gremien des Vereins teilnehmen.

Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.03.2002 in Kraft.

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